Dienstfreistellung für Risikogruppen gilt bis Ende März

Die Dienstfreistellung von Risikogruppen wird durch eine neue Verordnung bis Ende März 2022 ermöglicht, denn die bisher gültige Verordnung läuft mit 14. Dezember aus. Für die Freistellung ab 15. Dezember ist ein neuerliches ärztliches Attest erforderlich, das sich betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim behandelnden Arzt ausstellen lassen können. Eine Dienstfreistellung erfolgt nun, wenn etwa eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

„Wichtig ist, dass die Impfung ab sofort eine stärkere Berücksichtigung bei der Freistellung erfährt. Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie und auch für viele Angehörige der Risikogruppe dringend empfohlen“, betonte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher heute in einer Aussendung.

Schutzmaßnahmen prüfen

Arbeitgeber können eine Überprüfung des Risikoattests von den Betroffenen verlangen und haben zunächst die Möglichkeit von Homeoffice oder anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu prüfen. Falls keine Adaptierung der Schutzstandards am Arbeitsplatz möglich ist, kann der betroffene Beschäftigte bezahlt freigestellt werden.

Mit der neuen Regelung der Risikogruppenfreistellung sollen vulnerable Gruppen weiterhin geschützt werden. Personen mit Vorerkrankungen erhalten so die Möglichkeit, ins Homeoffice zu wechseln oder bezahlt freigestellt zu werden, erläuterte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Im Fall einer Freistellung erhalten Arbeitgeber wie bisher die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt.

Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wurde im Mai 2020 zum Schutz von Erwerbstätigen beschlossen, die bedingt durch die CoV-Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Während der Sommermonate kam es zu einem Aussetzen der Risikogruppenregelung, die jedoch zuletzt reaktiviert und nun in einer gemeinsamen Verordnung von Arbeits- und Gesundheitsministerium an den Impffortschritt angepasst wurde, heißt es in der Aussendung.