Gesundheitsministerium gegen 3-G-Regel für „Öffis“

Das Gesundheitsministerium plant keine 3-G-Regel zum Schutz gegen das Coronavirus in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine derartige Pflicht an Orten, die der Grundversorgung und der Befriedigung weiterer zentraler Bedürfnisse dienen, sei aktuell nicht geplant, hieß es heute auf APA-Anfrage. Zuvor hatte ebendies NEOS im „Kurier“ gefordert.

Derzeit ist beim Benützen öffentlicher Verkehrsmittel lediglich das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben sowie die Einhaltung von Sicherheitsabständen empfohlen. Für NEOS ist das in Sachen Pandemiebekämpfung „kontraproduktiv“, wie Gesundheitssprecher Gerald Loacker sagte. Die Oppositionspartei fordert nun eine 3-G-Pflicht im öffentlichen Verkehr. Nur wer getestet, geimpft oder genesen ist, soll einsteigen dürfen.

Durchgehende Maskendisziplin „illusorisch“

Loackers Begründung: „Wer mit dem Zug von Wien nach Klagenfurt oder von St. Pölten nach Bregenz fährt, sitzt derzeit möglicherweise stundenlang neben Personen, die weder geimpft noch getestet sind.“ Gleichzeitig sei es eine Illusion, davon auszugehen, dass während einer mehrstündigen Zugsfahrt die FFP2-Maske nie abgenommen würde, etwa um etwas zu essen oder zu trinken.

Das Gesundheitsministerium begründete seine Absage damit, dass der öffentliche Verkehr der Befriedigung zentraler Bedürfnisse – etwa zum Lebensmittelhändler – diene. Andere Staaten haben mit derartigen Maßnahmen allerdings kein Problem, etwa Deutschland. Zutritt zu „Öffis“ gibt es dort seit Ende November nur noch für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene. In den Verkehrsmitteln werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.