Repräsentantenhaus für Anklage von Trumps Ex-Stabschef

Das US-Repräsentantenhaus hat den Weg für ein strafrechtliches Vorgehen gegen den ehemaligen Stabschef von Ex-Präsident Donald Trump, Mark Meadows, frei gemacht.

Die Mehrheit der Demokraten stimmte gestern Abend (Ortszeit) dafür, Meadows wegen Missachtung des Kongresses zu belangen. Hintergrund ist dessen Weigerung, im Ausschuss zur Aufarbeitung des Angriffs auf das US-Kapitol im Jänner auszusagen.

Das Verfahren gegen Meadows wird nun ans Justizministerium übergeben, das Anklage gegen ihn erheben kann. Der Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der gewaltsamen Erstürmung des US-Kapitols durch Anhänger Trumps hatte dem Plenum des Repräsentantenhauses am Montag empfohlen, gegen Meadows vorzugehen. Der 62-Jährige gilt als wichtiger Zeuge. Er hielt sich während der Erstürmung mit dem Präsidenten im Weißen Haus auf.

Trump-Niederlage in Streit um Steuerunterlagen

Trump kassierte unterdessen im Rechtsstreit über die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an einen Ausschuss des Repräsentantenhauses eine Niederlage. Der zuständige Bundesrichter Trevor McFadden wies Trumps Klage gegen die Herausgabe der Unterlagen gestern (Ortszeit) ab.

Auch frühere Präsidenten seien von Untersuchungen des Kongresses nicht ausgenommen, schrieb der Richter in einer 45 Seiten langen Urteilsbegründung.

Mehrere US-Medien berichteten übereinstimmend, das Urteil sei nicht rechtskräftig, weil der Richter Trump zehn Tage eingeräumt habe, dagegen Berufung einzulegen. Das Finanzministerium der Regierung von Trumps Nachfolger Joe Biden wies die Steuerbehörde IRS im Juli an, die Unterlagen an den Ausschuss zu übergeben.

Im Widerspruch zu politischen Gepflogenheiten in den USA hatte der Immobilienunternehmer Trump seine Steuererklärung weder als Präsidentschaftskandidat noch nach seinem Einzug ins Weiße Haus öffentlich gemacht. Kritiker mutmaßen daher, er habe etwas zu verbergen.

Herausgabe an Kongress für Trump gefährlicher

Trump wehrte sich auch gegen die Herausgabe an eine Staatsanwaltschaft in New York, die gegen ihn ermittelt. In dem Fall zog der Republikaner bis vor das oberste Gericht in Washington, verlor dort aber. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterlagen inzwischen erhalten, allerdings dürften daraus keine Details öffentlich werden – es sei denn, es kommt zu einem Prozess.

Eine Herausgabe an den Kongress wäre für Trump wohl heikler: Dort ist der Kreis der Zugriffsberechtigten etwas größer, und unter bestimmten Bedingungen könnten im Lauf der Untersuchung des Ausschusses ganz regulär Details veröffentlicht werden. Zudem dringt aus dem Parlament auch immer wieder Vertrauliches nach außen.