D: Lebenslange Haft im „Tiergartenmord“-Prozess

Mehr als zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf einen Georgier tschetschenischer Abstammung mitten in Berlin ist ein 56-jähriger Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach den Angeklagten heute im „Tiergartenmord“-Prozess des Mordes schuldig. Zudem wurde der Mann wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt.

Die Richter folgten mit dem Strafmaß dem Antrag der Bundesanwaltschaft. „Die Schuld wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi. Das Gericht ist davon überzeugt, dass es sich bei dem angeklagten Russen um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB handelt, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden.

Gericht sieht Verbindungen zu FSB

Nach Überzeugung des Gerichts erschoss der 56 Jahre alte Russe am 23. August 2019 den Georgier, der seit Ende 2016 als Asylwerber in Deutschland lebte und von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden war. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hatte der Russe im Auftrag staatlicher Stellen in Russland gehandelt.

Für die Tat soll der Mann eine Scheinidentität bekommen haben und am Tag vor der tödlichen Attacke mit Alias-Namen nach Berlin gekommen sein. Der getötete Georgier sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte, so die Bundesanwaltschaft.

Urteil für Moskau „politisch motiviert“

Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, bezeichnete das Urteil als „politisch motiviert“. Es sei eine „voreingenommene und politisch motivierte Entscheidung, welche die ohnehin schwierigen deutsch-russischen Beziehungen erheblich belastet“, hieß es in einer Erklärung des Botschafters.

Der Beschuldigte hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er.

Die deutsche Regierung wollte noch keinen Kommentar abgeben. Die Entscheidung sei erst wenige Minuten alt, zudem kenne er die Begründung noch nicht, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit gegen Mittag. „Und insofern ist es noch zu früh für eine Reaktion der Bundesregierung.“