GB: Höchstgericht lehnt geschlechtsneutrale Pässe ab

Das oberste britische Gericht hat einen Antrag auf geschlechtsneutrale Reisepässe abgelehnt. Der Supreme Court in London urteilte heute, es handle sich um eine notwendige biografische Angabe, die zur Identifizierung etwa bei Geburts-, Adoptions- und Anerkennungsurkunden nötig sei. „Maßgeblich ist daher das rechtlich anerkannte und in diesen Dokumenten eingetragene Geschlecht.“

Die Forderung werde zudem abgelehnt, um einen einheitlichen Ansatz von Regierungsstellen sicherzustellen. „Im Vereinigten Königreich gibt es keine Gesetzgebung, die eine nicht geschlechtsspezifische Kategorie von Personen anerkennt“, so das Gericht.

Christie Elan-Cane hatte vor Gericht gefordert, dass Pässe für Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, an der Stelle ein „X“ enthalten dürften. Die Vorschrift, sich als männlich oder weiblich auszuweisen, verstoße gegen die Menschenrechte.

„Die britische Regierung und das Justizsystem stehen auf der falschen Seite der Geschichte“, twitterte Elan-Cane. Der Fall werde nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.