Blöcke mit Aufschrift „CO2 Steuer“ umgeben von Münzen.
APA/Barbara Gindl
Steuerreform

Die Maßnahmen im Detail

Die „ökosoziale Steuerreform“ der Regierung, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen wurde, soll bis 2025 eine Gesamtentlastung von rund 18 Mrd. Euro bringen. Laut Regierung sollen davon 3,8 Millionen Lohnsteuerzahlerinnen und -zahler profitieren.

Die Kernpunkte der Reform umfassen die Erhöhung des Sozialversicherungsbonus, die Senkung der Lohnsteuer und eine CO2-Bepreisung.

Sozialversicherungsbeiträge: Diese Maßnahme ersetzt die ursprünglich geplante Senkung der Krankenversicherungsbeiträge. Nun wird der Sozialversicherungsbonus von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben. Die Entlastung gilt für das ganze Jahr 2021.

Lohn- und Einkommensteuer: Mit 1. Juli 2022 soll zuerst die zweite Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt werden. Umgesetzt wird dies – statt wie ursprünglich geplant über mehrere Stufen – mit einem Mischsteuersatz von 32,5 Prozent ab Jahresbeginn.

Familien: Der „Familienbonus Plus“ wird am 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind erhöht. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag soll er von derzeit 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht werden. Der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Zudem soll er auf alle niedrigverdienenden Erwerbstätigen (bisher nur Alleinerzieher bzw. Alleinverdiener) mit Kindern ausgeweitet und als Negativsteuer ausbezahlt werden. Der Anspruch auf Kindermehrbetrag gilt auch bei ganzjährigem Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Pflegekarenzgeld.

CO2-Bepreisung: Die Einführung der CO2-Bepreisung erfolgt in mehreren Phasen, die Einführungsphase erfolgt mit Juli 2022 bis Dezember 2023. Zuständige Behörde ist das Zollamt. Als Ausgleichsmaßnahme ist ein regionaler Klimabonus vorgesehen: Die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten sollen damit pauschal ausgeglichen werden. Der Bonus hierfür beträgt je nach Region zwischen 100 und 200 Euro pro Kopf. Für familienbeihilfeberechtigte Kinder ist ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent vorgesehen.

Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz wird stufenweise von 25 auf 24 Prozent im Jahr 2023 bzw. auf 23 Prozent ab 2024 gesenkt.

Unternehmen: Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird ab 2023 von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Als weitere Entlastungsmaßnahme für Unternehmer soll ab 2022 der investitionsunabhängige Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von derzeit 13 auf 15 Prozent angehoben werden. Mit dem neuen Investitionsfreibetrag sollen ab 2023 zehn Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Für Investitionen in dem Bereich Ökologisierung erhöht sich der Freibetrag auf 15 Prozent. Gewinnbeteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro werden im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit.

Thermische Sanierung: Private Kosten für die „energetische Sanierung“ von Gebäuden und ein Heizkesseltausch werden im Wege eines Sonderausgaben-Pauschalbetrages steuerlich berücksichtigt. Die Eigenstromsteuerbefreiung wird für aus erneuerbaren Energieträgern selbst hergestellte und genutzte elektrische Energie ausgeweitet.