Nationalrat regelt Sterbehilfe neu

Der Nationalrat regelt heute die Sterbehilfe neu. Zwar bleibt Tötung auf Verlangen verboten, doch wird Beihilfe zum Suizid in einem engen Rahmen möglich. Schwer oder unheilbar Kranke, die volljährig und entscheidungsfähig sind, erhalten die Möglichkeit für eine entsprechende Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Sterbewilligen von einem Arzt aufgeklärt sind und die Krankheit festgestellt wird.

Ebenfalls als Folge eines VfGH-Spruchs wird die Beugehaft neu gestaltet. Sie kann künftig bis zu gesamt zwölf Monaten verhängt werden, und es gibt eine neue Beschwerdemöglichkeit. Um sieben Jahre verlängert wird die „große Kronzeugenregelung“.

Bis Ende März verlängert werden die Sonderbetreuungszeit und das gegenwärtige Kurzarbeitsmodell. Dazu gibt es eine Langzeitkurzarbeitsprämie von 500 Euro für alle Personen, die zwischen März vergangenen und Oktober dieses Jahres mindestens zehn Monate sowie im November mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren. Weitere Voraussetzung ist, dass die Personen davor höchstens die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdient haben.

Gleich zu Beginn der Sitzung stellt sich der neue Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erstmals einer „Fragestunde“ im Nationalrat.