24-Stunden-Betreuung: Hilfswerk will Anpassung der Förderung

Das Hilfswerk fordert von der Politik eine Valorisierung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung sowie eine Erhöhung der Fördersumme darüber hinaus. Seit der Einführung des 24-Stunden-Modells im Jahr 2007 habe sich ein Kaufkraftverlust von 21 Prozent ergeben, sagten Hilfswerk-Geschäftsführerin Elisabeth Anselm und Hilfswerk-Präsident Othmar Karas (ÖVP) heute bei einer Pressekonferenz. Gleichzeitig wiesen sie auf die hohe Zufriedenheit der Betreuungskräfte hin.

Präsident Karas sagte, die Forderung nach einem neuen Fördermodell wäre quasi sein „Wunsch ans Christkind“. „Wir wollen eine Weiterentwicklung des Systems, um Fairness, Sicherheit und Qualität voranzubringen“, daher brauche man ein neues Fördermodell.

Ausgeglichen werden müsse der Kaufkraftverlust, es brauche aber auch eine Erhöhung der Fördersumme darüber hinaus. Aktuell stellt der Bund im Fall der Inanspruchnahme von selbstständigen Betreuungskräften eine Summe von 550 Euro im Monat zur Verfügung; stellt man die Betreuungskraft an, bekommt man 1.100 Euro Förderung.

Valorisierung der Förderung „überfällig“

Die Leistbarkeit der 24-Stunden-Betreuung, insbesondere von Qualitätsangeboten, sei für zu viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige nicht gegeben, so das Hilfswerk. Anselm sagte, eine Valorisierung der Förderung sei „überfällig“. Allein, um den Kaufkraftverlust seit 2007 auszugleichen, müsse der monatliche Betrag um mindestens 120 Euro erhöht werden.

Darüber hinaus sei es notwendig, einen Betrag zu definieren, der einen besseren Spielraum für die Honorargestaltung schafft – und einen weiteren, um eine bessere Qualitätsarbeit zu gewährleisten, dabei gehe es insbesondere um den Einsatz von Diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal.

Brigitte Liebenberger, beim Hilfswerk für die 24-Stunden-Betreuung zuständig, wies auf die hohen Kosten pro betreuter Person hin: Bei einem klassischen Betreuungsbeispiel habe die betreute Person – nach Abzug der 550 Euro Förderung sowie des Pflegegeldes (in Stufe 3) – noch immer weitere 1.400 Euro an monatlichen Kosten selbst aufzubringen. Eine Anstellung der Betreuungskräfte wird seitens des Hilfswerks nicht als Lösung angesehen.