Eine große Mehrheit (nur die FPÖ war dagegen) fand sich heute im Nationalrat für die neue Regelung für die Sterbehilfe. Aber dem Jahr 2022 können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten – ähnlich der Patientenverfügung. Weiterhin verboten ist aktive Sterbehilfe.
Das neue „Sterbeverfügungsgesetz“ ist notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids mit Ende 2021 aufgehoben hat. Wäre bis zum Jahresende nichts geschehen, wäre die Beihilfe zum Suizid ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt gewesen.
Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Mit der nun – auch auf Drängen von konservativen Organisationen und Religionsgemeinschaften – vereinbarten Regelung wird versucht, Missbrauch zu verhindern. Das Gesetz enthält eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen: Minderjährige sind vom assistierten Selbstmord explizit ausgeschlossen. Sterbewillige Erwachsene müssen eine Diagnose vorlegen. Ihre Entscheidungsfähigkeit muss bestätigt werden. Und sie müssen Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten führen. Nach einer Bedenkzeit können sie dann beim Notar oder Patientenanwalt eine Verfügung aufsetzen und in der Apotheke das letale Präparat bekommen.
Die FPÖ konnte – wie Justizsprecher Harald Stefan erläuterte – nicht zustimmen, weil das Gesetz „in einem so heiklen Bereich so viele Fragen offen lässt“. So etwa sei nicht geklärt, was mit dem todbringenden Präparat zu geschehen hat, wenn es nicht oder nur zum Teil verwendet wird. Und es sei keine Betreuung für jene Menschen vorgesehen, die „sicherlich unter ungeheuerlichem psychologischen Druck“ die Beihilfe zum Suizid leisten.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dankte allen, die an der Lösung mitgearbeitet haben. Das Gesetz achte die Menschenwürde, zeige Respekt vor dem Leben und Respekt für die Selbstbestimmung und höchstpersönliche Entscheidung schwer kranker Menschen. Gewährleistet werden soll aber auch, dass „niemand den Weg des Sterbens wählen soll, wenn es andere Möglichkeiten gibt“. Deshalb werde die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend ausgebaut. Dafür stünden 108 Mio. Euro zu Verfügung, und das Gesetz sei bereits begutachtet. Und im Ministerrat seien 205 Mio. Euro für die Suizidprävention beschlossen worden.
Ausgebende Apotheken werden nicht öffentlich bekannt
Mit einer kleinen Abänderung wurde im Nationalratsplenum noch dem Wunsch der Apothekerkammer Rechnung getragen, dass Apotheken, die die letalen Präparate ausgeben, nicht öffentlich bekannt werden. Sie werden nur dem Notar oder Patientenanwalt mitgeteilt, die die Sterbeverfügung dokumentieren.