Kronzeugenregelung und Coronavirus-Justiz-Regeln verlängert

Die „große Kronzeugenregelung“ wird weiterhin gelten. Knapp vor Auslaufen der mit Jahresende befristeten Regelung wurde sie heute im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ um sieben Jahre verlängert. Ebenso verlängert wurden einige CoV-Bestimmungen zum Justizbereich, jedoch nur für sechs Monate.

Außerdem wurden einige kleinere Änderungen vorgenommen: Die Kriminalpolizei wird in den Kreis der Behörden einbezogen, an die Kronzeugen herantreten können. Zusätzlich zu um Kronzeugenstatus ansuchenden Unternehmen können künftig auch die einzelnen Mitarbeiter ihr Wissen offenbaren – und es wird sichergestellt, dass nur kooperierende Mitarbeiter auch den Status erlangen.

Erleichterungen in Verfahren

Geben kann es den Kronzeugenstatus bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre. Zentrales Kriterium ist weiter die Freiwilligkeit. Der potenzielle Kronzeuge muss aktiv an die Staatsanwaltschaft oder eben nunmehr die Kriminalpolizei mit seinem Wissen über kriminelle Handlungen oder Beweise herantreten – und sein Beitrag zur Aufklärung muss das Gewicht der eigenen Tat bei Weitem übersteigen.

Mit Blick auf die Coronavirus-Pandemie für weitere sechs Monate etabliert wurde u. a. die Möglichkeit, bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen etwa per Video durchzuführen. Die Gebührenfreiheit der Unterhaltsvorschussgewährung wurde verlängert. Gleiches gilt für die Möglichkeit von Videokonferenzen und Umlaufbeschlüssen zur Entscheidungsfindung in Gremien, die nach dem Parteien- und Medienrecht vorgesehen sind.