Neues Urheberrecht unter Oppositionskritik beschlossen

Unter scharfer Kritik der Opposition ist heute – mit Regierungsmehrheit – im Nationalrat die Urheberrechtsnovelle beschlossen worden. Viele Kulturschaffende hatten sich schon im Vorfeld sehr unzufrieden gezeigt mit dieser Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie 2019 in das österreichische Recht.

Die Urheberrechtsnovelle soll die einschlägige Verantwortung großer Plattformen für den Upload geschützter Werke durch ihre Nutzer klären. Demnach ist künftig eine Lizenz einzuholen. Maßnahmen der Plattformen sollen jedenfalls nicht dazu führen, dass erlaubte Nutzungen unterbunden werden, auch im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit. Daher sind etwa Inhalte zugänglich zu machen, bei denen die Nutzer bereits beim Hochladen erklärt haben, dass diese erlaubt sind („Pre-flagging“). Kleine Teile von Werken sollen (mit einer Bagatellegrenze von 15 Sekunden) nicht automatisch blockiert werden.

Kein Direktvergütungsanspruch gegenüber Onlineriesen

Wenn Plattformen systematisch überbordende Schutzmaßnahmen setzen, die dazu führen, dass erlaubte Nutzungen auf der Plattform unterbunden werden, hat die KommAustria als im Entwurf vorgeschlagene Aufsichtsbehörde ein Aufsichtsverfahren einzuleiten.

Nicht vorgesehen ist der – in Deutschland geltende – Direktvergütungsanspruch gegenüber Onlineplattformen. „ÖVP und Grüne gehen vor den Onlineriesen in die Knie“, kritisierte Katharina Kucharowits (SPÖ), dass „Google, Amazon oder Facebook“ geschützt würden. Auch aus Sicht von NEOS-Abgeordneten Johannes Margreiter „geht’s nicht ohne Direktvergütung“. Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei missglückt, konstatierte Harald Stefan (FPÖ), etwa mit Hinweis auf die „sehr problematische“ Bagatelleregelung.

Zadic: „Zukunftsweisend“

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) beeindruckten diese Bedenken nicht: Sie lobte die „größte Reform seit Einführung des Urheberrechts 1936“ – und sieht diesen Rechtsbereich jetzt „zukunftsweisend“ für das digitale Zeitalter gestaltet. Für Kreative bringe das Gesetz „endlich mehr Fairness“, sie würden stärker von ihren Werken profitieren, und große Onlineplattformen würden stärker in die Pflicht genommen, mit einem entsprechenden Vertragsrecht könnten jetzt Knebelverträge verhindert werden. Zadic ist überzeugt, dass eine „gute Balance“ zwischen allen Interessen gefunden wurde.

Hilfen für selbstständige Kunstschaffende verlängert

Fixiert wurde – wie bei Verkündung des aktuellen Lockdowns angekündigt – die Verlängerung der Coronavirus-Hilfen für selbstständige Kunstschaffende. Die Geltung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes wurde um ein weiteres Quartal bis Ende März 2022 ausgedehnt. Die „Gutscheinlösung“ für entfallene oder verschobene Veranstaltungen wurde verlängert. Der Erstattungsanspruch in Geld wird befristet aufgeschoben bzw. dem Veranstalter/Betreiber das Recht eingeräumt, zwischenzeitlich (teilweise) einen Wertgutschein gestaffelt nach Beträgen zu übergeben.