RH drängt auf besseres Datenmanagement

Der Rechnungshof (RH) sieht in einem heute veröffentlichten Bericht zum Umgang mit Gesundheitsdaten in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zahlreiche Möglichkeiten für Verbesserungen. Analysiert wurde mit 2020 das erste Jahr der Pandemie.

Auf Kritik stießen die Befüllung des Epidemiologischen Meldesystems (EMS), Probleme bei Absonderungsmaßnahmen, uneinheitliche Daten zwischen Bund und Ländern und die unterschiedliche Zählung freier Betten.

Zur Anzahl der Neuinfektionen seien grundsätzlich ausreichende Informationen vorgelegen, um Lockdowns sowie Öffnungsmaßnahmen zu steuern. Die Unschärfen aus den Unsicherheiten über diese Daten seien geringer gewesen als jene Unschärfen, die sich aus der Dunkelziffer der Infizierten und den verzögerten oder korrigierten Infektionsmeldungen ergaben, so das Resümee der RH-Prüferinnen und -Prüfer, die jedoch zahlreiche Möglichkeiten für Optimierungen sehen.

Fehler bei Personalplanung

So sei etwa das EMS mangelhaft befüllt worden. Vor allem bei der Erfassung und Beobachtung der Krankheitsverläufe und der Absonderungsmaßnahmen habe man das Potenzial nicht ausgeschöpft. Bei Letzteren habe das Gesundheitsministerium keine Vorgaben für ein systematisches Monitoring gemacht.

Der RH weist auch darauf hin, dass das Contact-Tracing ab November 2020 wegen gestiegener Fallzahlen nicht mehr durchgängig gewährleistet war, hier habe eine hinreichend vorausschauende Personalplanung gefehlt. Engpässe habe es auch bei der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 gegeben.

Fehlende Abstimmung

Kritisiert wird vom RH, dass die überprüften Bezirkshauptmannschaften (BH) und der Magistrat Wien das Epidemiegesetz nicht einheitlich umsetzten.

„Während der Bescheid der BH Salzburg-Umgebung Besuche untersagte, verbot der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ungeschützten Kontakt zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen. Der Bescheid des Magistrats Wien ordnete an, Kontakte generell zu vermeiden“, so einige angeführte Beispiele. Hier sollte es klare Vorgaben für eine einheitliche Bescheidpraxis geben.

Dass unterschiedliche Stellen des Bundes und die Länder Daten in unterschiedlichen Formaten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlichten, kritisiert der RH ebenso. Das habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Richtigkeit der Daten beeinträchtigt, was sich ungünstig auf die Glaubwürdigkeit der Behörden auswirkte – und somit auch auf die Akzeptanz sowie auf die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Pandemiebewältigung. „Der Rechnungshof empfiehlt daher, relevante Daten abgestimmt zu veröffentlichen“, so das Fazit.

Unklarheiten bei Spitalsauslastung

Unterschiedlich gezählt wurden etwa auch die freien Bettenkapazitäten. „Zur Bewältigung künftiger Krisen- und Katastrophenfälle sollte das Gesundheitsministerium darauf hinwirken, die rechtlichen und technischen Grundlagen für zeitnah zu übermittelnde, einheitlich definierte Daten zur Belegung und Auslastung von Krankenanstalten zu schaffen. Diese Daten sowie Diagnose- und Leistungsdaten sollten mit dem EMS verknüpfbar sein“, meint der RH hier.

Es gehe um „Lessons learned“ für eine künftige Krisenbewältigung, wurde seitens des RH insgesamt betont: „Eine verbesserte Datenlage – etwa zur Auslastung der Krankenanstalten und zur regulären medizinischen Versorgung –, die systematische Nutzung aller verfügbaren Daten sowie eine einheitliche, qualitätsgesicherte Kommunikation können einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten.“