WKStA klagt Grasser wegen Steuerhinterziehung an

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Anklage wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei Vertriebsprovisionen der Meinl Power Management eingebracht.

Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser die Provisionen in seiner Einkommensteuererklärung nicht angegeben habe, wodurch die Steuer zu gering festgesetzt wurde. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, Grasser kann sie beeinspruchen.

Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Grasser-Anwalt: Vorwurf „unrichtig“

Der von der WKStA erhobene Vorwurf sei „inhaltlich aus unserer Sicht unrichtig“, reagierte Grassers Anwalt Manfred Ainedter. Die Anklage sei gerade erst eingegangen. „Wir prüfen noch, ob wir einen Einspruch machen oder nicht.“ Dafür hat Grasser nun 14 Tage Zeit. Aber es sei schon „bemerkenswert“, dass die WKStA für einen einzigen Vorwurf eine hundert Seiten lange Anklageschrift verfasse.

Neben Grasser ist sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt werde. Das geht aus einer Pressemitteilung der WKStA hervor.

Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium und nach Befassung des Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich („Weisungsrat“), der gegen das Vorhaben der WKStA keinen Einwand erhob, hieß es in der Mitteilung.