Schwerarbeiterregelung für Justizwache rückt näher

Die Justizwachebeamten und -beamtinnen können hoffen, dass auch sie demnächst – wie die Polizei – unter die Schwerarbeiterregelung fallen. Damit können sie mit 60 Jahren in Pension gehen.

Die Verhandlungen von Justizministerin Alma Zadic und Beamtenminister Werner Kogler (beide Grüne) – stehen nach APA-Informationen kurz vor der Einigung.

Seit 2006, als die Polizei in die Schwerarbeiterreglung aufgenommen wurde, fordern das auch die Justizwachebediensteten. Die Gleichstellung wurde ihnen immer wieder versprochen, im Juli 2019 gab es auch eine Entschließung dazu im Nationalrat. Aber die türkis-blaue Regierung setzte die Zusage nicht um.

Fast alle Parteien für Aufnahme

Im heurigen August erinnerten die Gewerkschaftsvertreter an das Versprechen, unter Hinweis darauf, dass viele Kollegen aufgrund der steigenden Anforderungen an der Grenze der Belastbarkeit angelangt seien.

Alle Personalvertretungen und alle Parteien außer NEOS unterstützen ihre Forderung. Sobald die Verhandlungen nun abgeschlossen sind, wird der Entwurf zunächst dem Koalitionspartner ÖVP zur Endabstimmung übermittelt.

Mehr als 3.000 Bedienstete

Für die Justizwachebediensteten bedeutet die Aufnahme in die Schwerarbeiterregelung, dass auch sie – wenn sie zumindest die Hälfte ihrer Dienstzeit in direktem Kontakt mit Insassen stehen – künftig mit 60 Jahren in den Ruhestand treten können.

Insgesamt sind in Österreich rund 3.300 Justizwachebeamte im Exekutivdienst beschäftigt. Ihre Hauptaufgabe ist die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in Gefängnissen.