EU-Verordnung zu digitalen Diensten vor Finale

Mit der Verordnung zu digitalen Diensten („Digital Services Act“) ist auch das dritte EU-Regelwerk für den Digitalbereich weitgehend akkordiert. Am Dienstag wurde es im federführenden Parlamentsausschuss für Binnenmarkt und Konsumentenschutz (IMCO) angenommen, im Jänner wird im Plenum darüber abgestimmt.

Vor allem Artikel sieben der Verordnung hat es in sich: Anbieter digitaler Dienste können weder dazu verpflichtet werden, alle Nutzerinhalte zu filtern, noch sichere Verschlüsselung zu deaktivieren.
Genau diese Maßnahmen hatte Kommissarin Ylva Johansson für Jänner geplant. Sonst aber kommen auf die Internetkonzerne strenge Regeln zu.

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