Verschärfte Einreiseregeln in Kraft

Wegen der Omikron-Variante verschärft Österreich die Einreisebestimmungen. Die neue Verordnung tritt heute in Kraft. Ins Land dürfen künftig nur Reisende, die über einen gültigen 2-G-Nachweis verfügen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder seinen Drittstich nachweisen können, um einer Quarantäne zu entgehen.

Die Selbstisolation kann dann durch einen 72 Stunden lang gültigen PCR-Test oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung vermieden werden. Die Heimquarantäne ist erst beendet, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) verpflichtend.

Bürgerinnen und Bürger aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum bzw. Menschen mit einem Wohnsitz in einem dieser Länder können auch ohne 2-G-Nachweis einreisen. Sie müssen sich allerdings zehn Tage in Quarantäne begeben. Aus dieser können sie sich frühestens nach fünf Tagen freitesten.

Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2-G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind überdies Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder.

„Ninja-Pass“ gilt

Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem „Ninja-Pass“ oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne und zur Pre-Travel-Clearance registriert werden, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Ein elfjähriges Kind muss nach der Einreise mit seinen Eltern, die entweder dreifach geimpft oder doppelt geimpft und frisch PCR-getestet sind, laut neuester Verordnung aber zum Beispiel nicht in Quarantäne.

Für Pendlerinnen und Pendler gilt weiters eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3-G-Regel aufrecht. Hierbei müssen Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Ausnahmen gibt es unter anderem auch für Lkw-Fahrer, Zugführer oder Piloten.

Zudem werden auch drei zusätzliche Staaten auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt. Für Direktflüge aus Angola, Sambia und Malawi gilt ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen. Das gilt außerdem für Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika.

Kein Landeverbot gibt es für das ebenso von Omikron stark betroffene Großbritannien. Zahlreiche Flugzeuge aus Großbritannien landen in diesen Tagen auf den Flughäfen Innsbruck, Salzburg und Wien-Schwechat. Die FPÖ kritisierte das ebenso wie die Flüge aus den Niederlanden. „Wenn die Omikron-Variante wirklich so gefährlich ist, wie die Regierung es betont, dann müssen auf den Flughäfen unverzüglich Landeverbote erlassen werden“, so FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer Aussendung.