Urteil nach gebrochener Verhütungsspirale

Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten hat in einem Musterprozess wegen schmerzhafter Folgen durch eine abgebrochene Verhütungsspirale einen Teilerfolg erzielt. Der Klägerin wurden in erster Instanz – nicht rechtskräftig – 500 Euro Schmerzensgeld zugestanden. Das Verfahren geht jetzt in die nächste Instanz.

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