Erneuerbarer Strom: EU gab grünes Licht für Ausbauförderung

Die EU-Kommission hat Österreich grünes Licht für die Förderung des Ausbaus von Strom aus erneuerbaren Quellen mit Hilfe des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) gegeben. Konkret genehmigten die Wettbewerbshüter eine Beihilferegelung dafür.

Damit soll Österreich „ohne übermäßige Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt“ den Anteil erneuerbarer Energie in der Stromversorgung bis 2030 übers Jahr gerechnet auf 100 Prozent steigern können, sagte die EU-Kommission.

Der Ausbau werde im Einklang mit den Zielen des europäischen „Grünen Deals“ und den österreichischen Umweltzielen zu einer Verringerung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen beitragen, ohne den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Aussendung.

Parlament soll sich im Jänner mit Novelle befassen

Österreich hatte in Brüssel eine geplante Beihilferegelung zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas) angemeldet. Dabei würden, so die EU-Kommission, Beihilfen in Form einer Zusatzprämie gewährt, die der Differenz zwischen den durchschnittlichen Erzeugungskosten für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien und dem Strommarktpreis entspreche.

Für Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse werden die Beihilfen auf dem Wege technologiespezifischer Ausschreibungen gewährt, was laut EU-Kommission dazu beitragen dürfte, dass die Förderung angemessen und kosteneffizient bleibt. Ferner sollen technologieübergreifende Ausschreibungen durchgeführt werden, die auch Wind- und Wasserkraft betreffen.

Zu dem vom Parlament im Sommer beschlossenen EAG hatte es Einwände der EU-Kommission gegeben. Diese Punkte wurden in den vergangenen Wochen zwischen Wien und Brüssel ausdiskutiert. Die EAG-Novelle soll schon im Jänner ins Parlament kommen.