EuGH stärkt Fluggastrechte bei Vorverlegung von Flügen

Wenn ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt er als annulliert. Die Vorverlegung durch die Airline könne nämlich für die Fluggäste zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.

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