Hygiene Austria: OLG gibt Katharina Nehammer recht

Katharina Nehammer, Ehefrau des nunmehrigen Kanzlers Karl Nehammer (ÖVP), hat einen Erfolg vor Gericht erzielt: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschied laut ihrem Anwalt Michael Rami, dass ein vielfach verbreitetes Facebook-Posting gegen Nehammer im Zusammenhang mit dem Skandal um den Maskenhersteller Hygiene Austria ehrenbeleidigend sei.

In dem Facebook-Posting wurde behauptet, Katharina Nehammer arbeite bei Hygiene Austria. Geschäftsführer des Unternehmens war damals Tino Wieser – er ist der Schwager der ehemaligen Büroleiterin des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP). Tatsächlich arbeitete Nehammer allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war. Sie selbst arbeitete aber nicht für den Maskenhersteller.

3.500 Euro Entschädigung nach Vergleich

Der Verfasser des Postings suggerierte aber, dass Nehammer an der Maskenproduktion verdiene: „Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d’Gsundheit" (sic!).“ Nach einem Vergleich musste der Kärntner 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen.

Nehammer hatte aber nicht nur den Verfasser des Postings geklagt, auch rund 350 andere Userinnen und User, die das Posting geteilt haben, erhielten Post von ihrem Anwalt. Bei einer strafrechtlichen Privatklage gegen einen Facebook-User am Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede hat Nehammer nun ebenfalls einen Erfolg erzielt, bestätigte Rami gegenüber der APA einen Bericht der „Kronen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe).

Das Straflandesgericht habe das Verfahren zunächst eingestellt, sagt Rami, mit der Begründung, das Posting sei nicht ehrenbeleidigend. Nun aber habe das OLG Wien der Beschwerde dagegen stattgegeben und bestätigt, dass das Posting sehr wohl ehrenbeleidigend sei. Das Landesgericht muss nun das Verfahren durchführen.

Sollten Nehammer Entschädigungen zugesprochen werden, will sie das Geld spenden. Darüber hinaus laufen auch noch Verfahren am Landesgericht Korneuburg und am Handelsgericht Wien.