VfGH hob Verbot einer Namensänderung auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg aufgehoben, mit dem einem Mann die Annahme des Familiennamens seiner alevitischen Vorfahren versagt wurde. Damit sei er in seinem Recht auf Privat- und Familienleben verletzt worden, heißt es in einer VfGH-Aussendung.

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