Polen ruft im Streit mit Brüssel Verfassungsgericht an

Im Streit um Rechtsstaatlichkeit und EU-Gelder hat die polnische Regierung nun das Verfassungsgericht in Warschau angerufen. Dass die Auszahlung von EU-Geldern an Warschau von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit abhängig sein solle, sei „von Natur aus sehr gefährlich“, erklärte heute Justizminister Zbigniew Ziobro. Dadurch würden der EU-Kommission „Erpressung und selbst extreme wirtschaftliche Gewalt“ erlaubt. „Deshalb habe ich entschieden, das polnische Verfassungsgericht anzurufen.“

Am Vortag hatte die EU-Kommission ihr Vorgehen gegen Polen verschärft und ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eingeleitet. Dabei geht es unter anderem um den Vorrang von Europarecht gegenüber nationalem Recht. Das polnische Verfassungsgericht hatte diesen Vorrang im Oktober in einem historischen Urteil infrage gestellt.

Deshalb und wegen anderer Richtersprüche erfülle das oberste polnische Gericht „nicht mehr die Anforderungen an ein unabhängiges und unbefangenes Gericht“, wie es die europäischen Verträge vorsähen, sagte EU-Kommissar Paolo Gentiloni.