Impfpflicht hängt für Edtstadler an Wirksamkeit

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) betont, dass es nur zu einer Impfpflicht kommen kann, wenn die Vakzine entsprechende Wirksamkeit besitzen. Nach gegenwärtigem Wissensstand sei das allerdings auch bei der Omikron-Variante der Fall. Greife die Impfung aber nicht, werde man das Vorhaben überdenken müssen, sagt Edtstadler im Interview mit der APA.

Dass es während der Pandemie zu Grundrechtseingriffen gekommen ist, hält die Verfassungsministerin für notwendig. Der Staat habe schließlich die verfassungsrechtliche Aufgabe, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Einen maximalen Zeitraum für solche Einschnitte sieht sie nicht: „Solange wir sehen, dass das Gesundheitssystem tatsächlich gefährdet ist, wird es immer wieder notwendig sein, Maßnahmen zu setzen.“

Entscheidung „schmerzhaft“

In diesem Kontext argumentiert Edtstadler auch die Impfpflicht, die ab Februar wirksam sein soll. Die Entscheidung dafür sei „schmerzhaft“ gewesen, doch denke sie, dass diese dazu führen könne, dass man nicht mehr von Lockdown zu Lockdown gehen müsse. Hier sei die Impfpflicht der geringere Eingriff in die Grundrechte.

Rechtlich ist aus Sicht der Ministerin die Impfpflicht umsetzbar, solange das Ziel der Aufrechterhaltung der Gesundheitssysteme damit erreicht werden kann. Sie wolle als Verfassungsministerin ein Gesetz, das auch der Verfassung entspricht: „Das ist nur der Fall, wenn die Impfung wirksam ist. Wenn sie nicht greifen sollte, muss man das natürlich überdenken.“

FPÖ kritisiert „Scheinheiligkeit“

Die FPÖ kritisierte Edtstadlers Aussagen als „Scheinheiligkeit“ bzw. „Dreistigkeit“. Die Ministerin habe „unverblümt“ eingestanden, „dass eine Impfpflicht von der Wirksamkeit der Impfstoffe abhänge“, so die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst. „Wir alle sehen in ganz Europa, dass hohe Impfraten nicht vor hohen Infektionszahlen schützen, und Edtstadler kommt plötzlich mit solchen Binsenweisheiten daher.“ Eine „Zwangsimpfung“ sei „nicht zu verantworten“.