GB: Zehntausende EU-Bürger warten noch auf Aufenthaltsrecht

Rund ein Jahr nach dem Brexit warten noch immer Zehntausende in Großbritannien lebende EU-Bürger und -Bürgerinnen auf ihr Aufenthaltsrecht im Land. Einer Analyse der Bürgerrechtsorganisation The3Million zufolge gibt es einen Rückstau von mehreren Hunderttausend bisher nicht abgefertigten Anträgen auf das Settlement-Programm.

Das Programm sichert EU-Bürgern, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 im Land gelebt haben, das Recht auf Wohnen, Arbeiten und gesundheitliche Versorgung zu.

Innenministerium sieht keine Frist

„Es ist nicht ohne, sein Leben weiter zu organisieren und zu leben, wenn man in dem Rückstau steckt“, sagt Luke Piper von The3Million. Insgesamt haben sich mehr als 6,3 Millionen Menschen auf den Status beworben. Gehe die Bearbeitung im aktuellen Tempo weiter, werde es bis ins Jahr 2023 dauern, bis der Rückstau abgearbeitet sei, befürchtet The3Million.

Das britische Innenministerium sagte auf Anfrage, es gebe keine Frist, bis zu der die Anträge abgearbeitet sein sollten. Bei den noch ausstehenden Anträgen gehe es um solche, die komplizierter zu bearbeiten seien – etwa wegen Vorstrafen.

Klage für Rechte von EU-Bürgern

Die britische Regierung sieht sich derzeit auch einer Klage gegenüber, die die britische Aufsichtsbehörde für die Rechte von EU-Bürgern eingereicht hat. Wie die Independent Monitoring Authority for Citizens’ Rights Agreements (IMA) mitteilte, laufen nach geltenden Regelungen etwa 2,4 Millionen EU-Bürger in Großbritannien Gefahr, ihre im Brexit-Abkommen garantierten Rechte automatisch zu verlieren.

Der Hintergrund: Wer erst weniger als fünf Jahre im Land ist, kann sich zunächst nur für einen vorläufigen Aufenthaltsstatus bewerben, der spätestens nach Ablauf von weiteren fünf Jahren auf Antrag in einen dauerhaften Status umgewandelt werden kann. Dafür muss man sich aber erneut bewerben. Wird diese Frist jedoch verpasst, erlöschen die Ansprüche zum Leben, Arbeiten und auf staatliche Unterstützung nach derzeitigen Regelungen automatisch.