Rechnungshof 2021 mit 61 Prüfberichten

61 Prüfberichte hat der Rechnungshof (RH) 2021 veröffentlicht, einen Gesetzesvorschlag zum Parteiengesetz vorgelegt und am 23. Dezember den 260. Geburtstag gefeiert. Der RH gibt den geprüften Stellen in jedem Bericht Empfehlungen für Verbesserungen. Einige Zeit später erkundigt er sich im Nachfrageverfahren, ob sie umgesetzt wurden. In „Follow-up-Überprüfungen“ wird schließlich kontrolliert, ob die aufgezeigten Probleme tatsächlich gelöst wurden.

Nicht zuletzt in Sachen Coronavirus hat der Rechnungshof 2021 umfassende Berichte („Härtefallfonds – Förderabwicklung“, „Covid-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen“ sowie „Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie“) vorgelegt. Außerdem wurden mittlerweile etwa 20 Covid-19-bezogene Prüfungen eingeleitet.

Einen ungewöhnlichen Schritt setzte RH-Präsidentin Margit Kraker im Oktober: Weil die Regierung den schon lange angekündigten Entwurf für eine Verschärfung der Transparenzregeln schuldig blieb, legte sie einen Vorschlag für neue Regeln zur Parteienfinanzierung auf den Tisch. Dieser sieht „echte Prüfrechte“ vor, der RH könnte dann etwa unmittelbar bei den Parteien Einschau nehmen, wenn sie zu Rechenschaftsberichten nur eine unzureichende Stellungnahme abgeben.