Belgien: Keine Auslieferung von Rapper Valtonyc an Spanien

Belgien hat die Auslieferung des Rappers Valtonyc an Spanien abgelehnt. Ein Berufungsgericht in Gent entschied heute, dass der Antrag auf Auslieferung des spanischen Musikers wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ unzulässig sei. Valtonycs Anwälte sprachen von einem Sieg für die Meinungsfreiheit.

Valtonyc, der mit bürgerlichem Namen Jose Miguel Arenas Beltran heißt, war in Spanien wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ der baskischen Untergrundorganisation ETA, „Beleidigung der Krone“ und „Bedrohungen“ in seinen Songs zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Daraufhin war er 2018 nach Belgien geflüchtet.

„Ausschließlich politische Frage“

Seit Mai 2018 wurde Valtonyc mit einem europäischen Haftbefehl gesucht, der von der spanischen Justiz ausgestellt wurde. Aber das Gericht in Gent verwarf das in einer erstinstanzlichen Entscheidung mit dem Hinweis, dass die vorgebrachten Anschuldigungen in Belgien nicht als Straftaten gelten.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Daraufhin wurde der Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt, der im März 2020 entschied, das von der spanischen Justiz gewählte Verfahren sei nicht wirksam.

Valtonycs Anwalt Paul Bekaert sagte, die europäischen Haftbefehle würden in einigen Fällen missbraucht. Es sei der belgischen Justiz überlassen worden, in einer „ausschließlich politischen Frage“ zu entscheiden.