In der Inseratenaffäre bemüht sich der frühere Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) um juristische Entlastung. Kurz’ Anwalt Werner Suppan hat demnach ein bezahltes Privatgutachten beim Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer eingeholt. Dieser sagte dazu heute im Ö1-Frühjournal, es sei in Ordnung, dass gegen Kurz ermittelt werde. Die Vorwürfe würden aus seiner Sicht derzeit aber nicht für eine Anklage ausreichen.
Gegen Kurz wird wegen Verdachts des Beitrags zu Untreue und Bestechung ermittelt. Hintergrund sind die bekanntgewordenen Chats von Thomas Schmid, Ex-Generalsekretär im Finanzministerium. Der Vorwurf der Untreue bezieht sich darauf, Schmid habe das Finanzministerium über Scheinrechnungen für mutmaßlich manipulierte Umfragen bezahlen lassen, die in „Österreich“-Medien erschienen sind.
„Das steht außer Streit“, so Schwaighofer. „Aber dass er dazu beigetragen hätte, dass diese Abrechnungen so hineingerechnet werden, was möglicherweise eine Untreue darstellt – das ergibt sich aus den Chats aus meiner Sicht nicht.“
Auf die Frage, ob Kurz dann nicht als Beschuldigter geführt werden dürfe, sagte Schwaighofer: „Nein, das kann man nicht sagen.“ Denn dass Ermittlungen eingeleitet würden, sei durchaus nachvollziehbar, „weil Kurz in den Chats auch immer wieder vorkommt“. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.