Größere Silvesterpartys nur bis 22.00 Uhr zulässig

Silvesterpartys rund um die Uhr sind heuer nur in kleinem Rahmen – bis zu zehn Personen – zulässig. Denn die Sperrstunde 22.00 Uhr gilt auch für private Zusammenkünfte – und zwar auch für Geimpfte. Wie schon angekündigt dürfen zum Jahreswechsel ausnahmsweise auch mehrere Ungeimpfte zusammenkommen: Diese Silvesterausnahme wird mit der aktuellen Novelle zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung heute im Hauptausschuss beschlossen.

Die Ausnahme für die Ungeimpften (die sich ja nach wie vor im Lockdown befinden) wurde seitens der Regierung bereits angekündigt. Per Verordnung wird nun festgelegt, dass am 31. Dezember sowie am 1. Jänner die Ausgangsbeschränkungen für diese Personengruppe aufgehoben werden. Ins Lokal dürfen Personen ohne 2-G-Nachweis aber auch am letzten Tag des Jahres nicht: Die 2-G-Regelung für Gastronomie und Co. gilt auch zu Silvester.

Gilt auch im privaten Bereich

In der Neujahrsnacht werden für Ungeimpfte und Geimpfte/Genesene unterschiedliche Regelungen greifen. Während Ungeimpfte ausnahmsweise zu zehnt zusammenkommen dürfen, sind für Personen mit 2-G-Nachweis (wie sonst auch) bis 22.00 Uhr Zusammenkünfte bis zu 25 Personen erlaubt. Ab 22.00 Uhr gilt aber für alle die Begrenzung auf zehn Personen. Mit der Ausnahme sollen „Jahresfeierlichkeiten im kleinen Rahmen ermöglicht werden“, heißt es in der der APA vorliegenden „rechtlichen Begründung“ des Verordnungsentwurfs. Andererseits soll damit aber das Infektionsrisiko bestmöglich eingegrenzt werden, indem Risikofaktoren wie „nächtliches Risikoverhalten, Zusammenkommen größerer Menschenmengen“ minimiert werden.

Die „Sperrstunde“ 22.00 Uhr gilt also nicht nur für die Gastronomie, sondern hinsichtlich der Personenanzahl auch im privaten Bereich – wobei im privaten Bereich, wie bisher schon, die Polizei nur wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Coronavirus-Regeln nicht kontrollieren darf. Schreiten Polizisten aber etwa wegen einer angezeigten Ruhestörung ein, können sie auch überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen eingehalten werden.