F: Durchreiseverbot für Briten mit EU-Wohnsitz ausgesetzt

Frankreich hat das Durchreiseverbot für britische Staatsbürger mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat vorerst wieder ausgesetzt. Die verschärften Einreiseregeln würden „für die Festtage am Jahresende“ gelockert, erklärte das Innenministerium in Paris heute auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Die Grenzbeamten seien angewiesen worden, gegenüber britischen Reiserückkehrern „Toleranz“ zu üben.

Das Unternehmen Eurotunnel hatte gestern Abend mitgeteilt, dass Briten mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land als Frankreich nun nicht mehr mit dem Autozug unter dem Ärmelkanal nach Frankreich einreisen dürften. Auch das Fährunternehmen P&O Ferries teilte im Onlinedienst Twitter mit, dass nur noch Briten mit Wohnsitz in Frankreich den Ärmelkanal überqueren dürften.

Aus dem Innenministerium in Paris hieß es zunächst, die Einschränkungen basierten auf den zuletzt am 18. Dezember aktualisierten Einreisebestimmungen. Es sei nur „logisch“, Briten wie alle anderen Drittstaatsangehörigen zu behandeln und ihnen die „Durchreise in ein anderes EU-Land nicht zu gestatten“. Bahnreisende mit dem Eurostar, der Verbindungen aus Großbritannien über Frankreich nach Belgien und in die Niederlande bietet, waren hingegen nicht betroffen.

Die Anwendung dieser Regeln überraschte Hunderte Briten, die nach den Weihnachtsfeiertagen an ihre Wohnorte in der EU zurückkehren wollten. Das britische Außenministerium forderte von den französischen Behörden Aufklärung. Diese ruderten nun zurück.