Tiroler Koalition uneins über Gesetzesnovelle

Innerhalb der schwarz-grünen Tiroler Landesregierung herrscht Uneinigkeit über die nun vorliegende Gesetzesnovelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Wie die „Tiroler Tageszeitung“ („TT“, Freitag-Ausgabe) berichtete, soll unter anderem das Fördersystem überarbeitet werden. Der Förderbedarf seitens des Landes belaufe sich auf geschätzte 6,4 Millionen Euro für 2022 und 6,8 Millionen Euro für 2023. Die Grünen wollten dem Entwurf vorerst nicht zustimmen.

Laut Bildungssprecherin und Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha (Grüne) gäbe es noch „einigen Gesprächsbedarf“. Insbesondere, was den Versorgungsauftrag der Gemeinden betrifft, forderte Jicha gegenüber der „TT“ Nachschärfungen ein. Denn einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz finde sich im Gesetz weiterhin nicht, ebenso wenig eine alternative Regelung. Gerade in der Versorgung müsse es aber „massive Verbesserungen im Angebot geben – mit dieser Novelle ist das nicht gegeben“. Gebe es keine Änderungen, könne man der Novelle nicht zustimmen, warnte die grüne Politikerin.

Die ÖVP wollte die Novelle im März in den Landtag bringen, das Gesetz selbst soll mit 1. September 2022 in Kraft treten, hieß es. Zentraler Kern der Änderung sei ein noch stärkerer Fokus auf ein ganzjähriges und ganztägiges Angebot in den Gemeinden sowie die Anhebung bzw. Angleichung der Fördersätze für die zweite sowie jede weitere (Kindergarten-)Gruppe.