EU reformiert Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2023

Die Europäische Union (EU) stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen ab 2023 auf neue Beine. Bisher waren in Österreich rund 90 große Firmen von der „nicht finanziellen“ Berichterstattung erfasst, ab 2023 werden Nachhaltigkeitsberichte für rund 2.000 Firmen verpflichtend. Neben der Ausweitung des Geltungsbereichs müssen Unternehmen ihren Bericht zukünftig auch extern prüfen lassen.

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) soll mit Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und erstmals für das Berichtsjahr 2023 zur Anwendung kommen.

Künftig gilt die Berichtspflicht für alle Unternehmen, die zumindest zwei der drei Größenmerkmale erfüllen (Bilanzsumme über 20 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse über 40 Mio. Euro und/oder durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 während des Geschäftsjahres). Somit müssen ab 2023 rund 2.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In der gesamten EU wächst der Kreis der Berichtspflichtigen von rund 11.000 auf rund 49.000 Firmen.

Neuerungen in vielen Bereichen

Die Bestimmung enthält Neuerungen in den Bereichen Berichtsformat, Berichtsstandards sowie Breite und Tiefe der zu berichtenden Informationen. Inhaltlich umfasst die Berichtspflicht „Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer*innen-, Menschenrechts- sowie Korruptions- und Bestechungsbelange“. Die genauen Berichtsstandards werden derzeit noch ausgearbeitet. Unter anderem muss der Bericht konkrete Informationen zur Wertschöpfungskette enthalten.

Außerdem sieht die Richtlinie eine verstärkte Einbindung firmeninterner Entscheidungsträgerinnen und -träger vor. Als Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dient die EU-Taxonomie-Verordnung, ein Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeit spezifischer Wirtschaftsaktivitäten von emissionsintensiven Sektoren. Auch Greenwashing soll mit der neuen Direktive entgegengewirkt werden.