Handshake zwischen Männern
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Korruption in Politik

Reform in den Startlöchern

Der Entwurf zu einem neuen Korruptionsstrafrecht liegt bereits auf dem Tisch, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) der APA sagt. Eckpunkte davon leiten sich von den Ereignissen ab, die 2017 auf Ibiza geschahen. Auch der Maßnahmenvollzug soll nun rasch reformiert werden. In der Justiz solle „generell mehr Ruhe einkehren“, so Zadic.

Die Lücken im Korruptionsstrafrecht wurden spätestens in einer Finca auf Ibiza schlagend. Sie will Zadic nun im ersten Quartal mit einer Gesetzesänderung schließen, der Entwurf zum neuen Korruptionsstrafrecht sei bereits der ÖVP zur politischen Abstimmung übermittelt, so Zadic. Eckpunkte sind eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines „Amtsträgers“ hat.

Ein zweiter großer Brocken ist der Maßnahmenvollzug neu. Die entsprechende Regierungsvorlage soll noch Anfang 2022 vorliegen. Die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher ist sein „sehr sensibler Bereich“, geht es doch um Menschenrechte – und Verbesserungen seien „dringend“.

Die Reform hat zwei Teile: Teil eins mit den nötigen Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht ist bereits begutachtet, die Regierungsvorlage wird demnächst fertig. Den zweiten Teil – die Änderung des Maßnahmenvollzugsgesetzes – will Zadic Mitte des Jahres in Begutachtung schicken.

Zadic will härter gegen Korruption vorgehen

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will in den ersten Monaten des neuen Jahres zwei wichtige Vorhaben auf Schiene bringen. Zum einen soll es schon bald eine Regierungsvorlage zur Reform des Maßnahmenvollzugs geben, zum anderen das Korruptionsstrafrecht nachgeschärft werden.

Vorbereitungen für Bundesstaatsanwalt

Noch nicht in Sicht ist die Übertragung des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten von der Ministerin an einen Bundesstaatsanwalt. Zadic setzte dazu eine Arbeitsgruppe und einen Beirat ein, u. a. mit dem ehemaligen Vizekanzler Clemens Jabloner, Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss, den Verfassungsrechtlern Bernd-Christian Funk und Heinz Mayer und dem früheren WKStA-Chef Walter Geyer. Die beiden Gremien haben unterschiedliche Aufgaben: Die Arbeitsgruppe aus hochrangigen aktiven Juristen soll ein Modell für die neue Weisungsspitze erarbeiten.

Wenn man eine so tiefgreifende Veränderung vornehme, „muss das System besser sein als jetzt. Wir können uns nicht erlauben, dass mit der Reform durch die Hintertür die politische Einflussnahme reinkommt.“ Gleichzeitig bräuchte es aber einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens. Dafür soll der Beirat den Boden aufbereiten, mit breiter Diskussion der Berichte der Arbeitsgruppe.

Gespräch mit Rechtsschutzbeauftragter

Noch im Jänner will Zadic das von ihr eingeleitete Gespräch mit der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher führen. Diese hatte die WKStA-Ermittlungen scharf kritisiert, Beschwerde eingelegt – und zwar, wie dann bekanntwurde, beraten von der Anwaltskanzlei Ainedter, die auch zwei beschuldigte ÖVP-Politiker vertritt. Inhaltlich will die Justizministerin das nicht beurteilen, das sei Sache des Oberlandesgerichts. Aber „die Optik war keine gute“, stellte sie zur „Medienarbeit“ Aichers fest. Denn „die Unabhängigkeit der Justiz muss immer auch nach außen sichtbar sein“.

Eine Szene aus dem belastenden „Ibiza – Video“ in der Causa Strache
APA/Spiegel/Süddeutsche Zeitung/Harald Schneider
Das „Ibiza-Video“ zeigte Lücken im Strafrecht auf. Sie sollen nun geschlossen werden.

Zadic zeigte sich angesichts der Turbulenzen und Angriffe der ÖVP auf die Justiz „zuversichtlich, dass generell mehr Ruhe einkehren wird“. Die Zusammenarbeit mit dem neuen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) habe bisher schon gut funktioniert. Er sei „in seiner Wortwahl versöhnlicher“ und zeige sich konsensorientiert. Ruhe wäre auch „dringend nötig, denn wir müssen das Land aus der Pandemie führen“, sagte Zadic.