Hamburg setzt weitgehend auf 2-G Plus

Hamburg verschärft angesichts der sich immer stärker ausbreitenden Omikron-Variante seine CoV-Regeln in weiten Teilen von 2-G auf 2-G Plus. Auch Geimpfte müssten ab Montag unter anderem in der Gastronomie, bei Kulturveranstaltungen und beim Sport im Innenräumen zusätzlich einen negativen CoV-Test vorlegen, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer heute in der Hansestadt nach einer Senatssitzung. Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Pflicht aber ausgenommen.

Gleiches gilt laut Schweitzer für Schülerinnen und Schüler, die in den Schulen ohnehin regelmäßig getestet werden. Es sei davon auszugehen, dass Omikron inzwischen die vorherrschende Virusvariante sei und dass sich auch vollständig Geimpfte leicht damit infizieren könnten, sagte der Sprecher.

Ausnahme für Einzelhandel

Ausgenommen von der Regelverschärfung auf 2-G Plus bleibt der Bereich des Einzelhandels. Zur Begründung verwies Schweitzer auf Gerichtsurteile aus anderen deutschen Bundesländern, die 2-G-Plus-Regeln für den Einzelhandel gekippt hatten.

Abhängig von den Ergebnissen der Beratungen des CoV-Expertenrats der deutschen Bundesregierung sowie dem Bund-Länder-Spitzentreffen am Freitag könnte der Senat die Vorgaben laut Schweitzer allerdings noch einmal anpassen.

Sachsen verlängert Maßnahmen

Das deutsche Bundesland Sachsen verlängert unterdessen seine aktuelle CoV-Verordnung unverändert um eine Woche bis 14. Jänner, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) nach der Kabinettssitzung in Dresden angekündigte. Zum einen habe man dann eine bessere Datenlage, außerdem wolle man Entscheidungen auf Bundesebene abwarten.

Die Eckpunkte der neuen sächsischen CoV-Schutzverordnung sollen am Freitagabend feststehen, die Verordnung selbst am Mittwoch kommender Woche verabschiedet werden.