Klage zu Babyfoto auf Nirvana-Cover vorerst abgewiesen

Im Streit um das Foto eines nackten Babys auf dem Plattencover des Nirvana-Albums „Nevermind“ hat ein Richter in Los Angeles die Forderung des Klägers vorerst abgewiesen. Der heute 30 Jahre alte Mann hatte die ehemaligen Beteiligten der Grunge-Band verklagt, weil es sich seiner Meinung nach beim Coverfoto um Kinderpornografie handle. Das Bild auf dem Album zeigt ihn als nacktes Baby unter Wasser, wie er in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint.

Die Rechteverwalter der Band argumentierten, dass der Kläger Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitierte und als selbst ernanntes „Nirvana Baby“ öffentlich auftrat. Sie forderten, die Klage abzuweisen. Weil der Mann auf diese Argumente nicht fristgerecht bis 30. Dezember vor Gericht reagierte, wies Richter Fernando Olguin die Klage nun ab. In der Begründung räumt Olguin dem Kläger nun bis 13. Jänner eine letzte Frist für eine erneute Beschwerde ein.

Laut Klagetext sah der Mann seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album der Band als „lasziv“ dargestellt. Er verlangte von den Beklagten insgesamt eine Millionenentschädigung. Das Foto hätte bei ihm zu „extremer und dauerhafter emotionaler Belastung“ geführt. Die Erfolgsaussichten des Klägers waren auch dadurch eingeschränkt, dass er das ikonische Motiv selbst mehrere Male mit Vergnügen nachgestellt hatte. Zuletzt sprang er dafür 2016 zum 25. Jahrestag des Albums in einen Pool – allerdings mit Badehose. Auf seiner Brust ist zudem der Schriftzug „Nevermind“ tätowiert.