Zahl der Lehrlinge im 1. Ausbildungsjahr steigt

Die Gesamtzahl der Lehrlinge in Österreich ist 2021 leicht zurückgegangen. Inklusive der überbetrieblichen Ausbildung machten Ende des vergangenen Jahres 107.768 Menschen eine Lehre – knappe 0,6 Prozent weniger als noch im Dezember 2020. Dafür gab es eine Zunahme der Lehrlinge im ersten Lehrjahr – ihre Zahl stieg um 3,8 Prozent auf 33.189.

„Insgesamt sind wir bei den Lehrlingsanfängern in den Unternehmen noch nicht ganz auf Vorkrisenniveau“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) in einer Aussendung. Der Trend gehe aber in die richtige Richtung. „Mit Ausnahme von Wien stabilisiert sich die Anzahl der LehranfängerInnen in Unternehmen seit September konstant“, so die Ministerin.

2019, also vor der Pandemie, gab es im Dezember 109.111 Lehrlinge. Im ersten Ausbildungsjahr befanden sich damals 33.882 Berufsanwärter.

Wien als Ausnahme

In absoluten Zahlen entfällt der Löwenanteil der Lehrlinge auf die Sparte „Gewerbe & Handwerk“ – 47.005 Berufsanwärter absolvierten in der Branche ihre Ausbildung, 13.596 im ersten Jahr. Den stärksten Zuwachs beim ersten Lehrjahr gab es in der Sparte „Transport & Verkehr“ mit plus zwölf Prozent, gefolgt vom Tourismus und der Freizeitwirtschaft (10,3 Prozent). Einen Rückgang gab es mit 11,8 Prozent bei Banken und Versicherungen.

Der positive Trend bei den Lehrlingen im ersten Jahr zeigte sich in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien – hier gab es einen leichten Rückgang um 0,5 Prozent.

2022 bringt neue Lehrberufe

Im kommenden Jahr 2022 soll es dann auch auf der gesetzlichen Ebene Änderungen geben. Diese Woche schickte Schramböck ein neues Lehrberufspaket in die Begutachtung.

Vorgesehen sind darin sieben neue Berufsbilder, darunter die Lehrberufe „Berufsfotografie“, „Metallbearbeitung“, „Metalltechnik“, „Oberflächentechnik“, „Prüftechnik“ und „Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin“. Zudem wird der Ausbildungsversuch „Ofenbau- und Verlegetechnik“ in die Regelausbildung übergeleitet, heißt es in der Ministeriumsaussendung. Am 31. Jänner soll die Begutachtung enden, die Verordnung soll mit 1. Mai in Kraft treten.