Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein
ORF
CoV-Maßnahmen

Impfpflicht kommt laut Mückstein „fix“

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat am Donnerstag die verschärften CoV-Regeln gegen die Omikron-Variante verteidigt. Ziel sei es, einen allgemeinen Lockdown zu verhindern und die kritische Infrastruktur zu schützen. Nun müsse man die Normalstationen und den niedergelassenen Bereich ganz genau beobachten, so der Minister. Die Impfpflicht komme im Februar „fix“.

Österreich habe bereits strenge Maßnahmen, verteidigte Mückstein in der ZIB2 die angesichts der stark steigenden Infektionszahlen durch die Omikron-Variante nicht besonders streng anmutenden Verschärfungen. Die Bandbreite, wie Länder in Europa mit der Gefahr durch Omikron umgehen, sei sehr groß. Dabei verwies Mückstein auf in Österreich bereits bestehende Maßnahmen wie eine frühere Sperrstunde und den Lockdown für Ungeimpfte. Nun habe man bei der Maskenpflicht und den Kontrollen nachgeschärft.

Mit Omikron gehe ein Paradigmenwechsel einher, so der Minister weiter. Es gebe viel mehr Ansteckungen, die Verläufe seien aber milder, sagte er auf die Frage, ob die Regierung etwa mit der verkürzten Quarantäne oder dem Wegfall der Wertung als Kontaktpersonen für Geboosterte nicht auch eine Durchseuchung riskiere. Er könne nicht ausschließen, dass es wieder zu einem Lockdown komme, so Mückstein, man wolle ihn mit den Maßnahmen aber möglichst verhindern. Nun gelte es, eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen.

Minister Mückstein zur Omikron-Welle

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nimmt Stellung zu den neuen CoV-Regelungen und spricht über die Herausforderungen, die die neue CoV-Variante Omikron mit sich bringt.

Augenmerk auf Normalstationen

Bevor es auf den Intensivstationen voll werde, werde es auf den Normalstationen und bei den niedergelassenen Ärzten kritisch, daher müsse man dort nun besonders aufpassen, verwies Mückstein auch darauf, dass mit Omikron deutlich weniger Menschen auf Intensivstationen landen – was durch die deutlich höhere Infektionsrate aber egalisiert werden könnte. Das Ziel sei weiter, möglichst viele Menschen von einer Impfung zu überzeugen.

Dass Menschen für eine Impfung bezahlt werden, da sei er skeptisch, aber sonst sei er für möglichst viele Anreize – der beste Weg sei, die Menschen von der Wichtigkeit einer Impfung zu überzeugen. Die Impfpflicht werde mit Februar „fix“ kommen, so Mückstein weiter, es brauche eine mittelfristige Perspektive, und die Impfung helfe gegen schwere Verläufe.

Verschärfte Maskenpflicht, gelockerte Quarantäneregeln

Ab 11. Jänner gilt in Österreich eine FFP2-Maskenpflicht im Freien bei Unterschreitung des Zweimeterabstands, außerdem kommt es zu verpflichtenden 2-G-Kontrollen im Handel. Bereits ab 8. Jänner wird zudem die Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt, wurde am Donnerstag bei den Beratungen der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO), den Bundesländern und der Regierung beschlossen.

Ab Samstag gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen K1- und K2-Personen. Künftig wird man außerdem keine Kontaktperson mehr sein, wenn man dreimal geimpft ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die noch keine dritte Impfung erhalten. Für alle, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, gilt: Freitesten ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich.

Ausnahmen für kritische Infrastruktur

Mit den gelockerten Quarantäneregeln soll laut Angaben verhindert werden, dass zu viele Personen, die zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur nötig sind, abgesondert werden. Daher auch die Ausnahmen für Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur: Sie können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen. Zu diesem Personenkreis gezählt werden insbesondere Gesundheitspersonal, Personal von Einsatzorganisationen, Beschäftigte in der Energieversorgung und Personal zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens.

Darüber hinaus habe man sich darauf geeinigt, die Gültigkeit des „Grünen Passes“ auf sechs Monate zu reduzieren, das gilt ab 1. Februar – und zwar für all jene, die bisher zweifach geimpft sind. Für dreifach Geimpfte bleibt die Gültigkeit bei neun Monaten. Damit wolle man erreichen, dass der dritte Stich weiterhin in Anspruch genommen wird, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei der Vorstellung der Regeln.

Maske auch im Freien nötig

Ab Dienstag gilt dann eine verschärfte Maskenpflicht. Eine FFP2-Maske ist dann auch im Freien verpflichtend, wenn kein Abstand von zwei Metern möglich ist. Als Beispiele gelten Fußgängerzonen, Warteschlangen oder Gruppenansammlungen. Zusätzlich können die Bundesländer eine Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen, wie es hieß. Wo es möglich ist, soll Homeoffice verrichtet werden.

Bezüglich der Impfpflicht hatte zuvor auch schon Nehammer gegenüber der „Kronen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) auf die Impfpflicht gepocht. Vor allem die Booster-Impfung bewahre zu 90 Prozent vor einem Spitalsaufenthalt und zu 95 Prozent vor der Intensivstation, argumentierte Nehammer für die Sinnhaftigkeit der Impfpflicht, die bald beschlossen werden soll. Derzeit arbeite man „mit Hochdruck“ an der Umsetzung. Auch Mückstein verwies in der ZIB2 mehrfach darauf, dass die Impfung gegen schwere Verläufe hilft und die kommende Impfpflicht in Kombination mit der 3-G-Regel am Arbeitsplatz bereits zu einem deutlichen Anstieg bei den Impfungen geführt habe.