Impfpflicht: Datenschützer sehen mehrfache Tabubrüche

Datenschützer üben Kritik am Gesetzesentwurf zur CoV-Impfpflicht. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich „mehrere Tabubrüche“. Es werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlamentswebsite gelangten bisher über 88.000 Stellungnahmen ein.

Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein „bürokratischer Lockdown“, denn: „Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben.“

Schwierige Übersicht aufgrund von Serieneinträgen

Neben der drohenden „Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen“ befürchtet die Daten-NGO auch die Entindividualisierung der medizinischen Versorgung, Kritik gibt es auch an der automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit. Zudem operiere der Entwurf mit „willkürlichen Annahmen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Der sich dynamisch ändernde Wissensstand werde unzureichend gewürdigt.

Abermals nutzten Impfgegner und -skeptiker die Möglichkeit der Stellungnahme, um die Parlamentswebsite mit gleichlautenden Serieneinträgen zu fluten. Bei über 88.000 Einträgen gestaltete sich auch die Suche nach Stellungnahmen offizieller Stellen als schwierig und war technisch nur noch gezielt nach Namen möglich. Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.