Maßnahmenkontrolle: Polizei will „Partner“ sein

Bei den ab 11. Jänner geplanten CoV-Maßnahmen der FFP2-Maskenpflicht im Freien und 2-G-Kontrollen im Handel sieht sich die Polizei als „Partner der Bevölkerung“. „Die Polizei wird lösungsorientiert und präventionsorientiert die neuen Maßnahmen gemeinsam mit der betroffenen Bevölkerung vollziehen“, hieß es heute auf APA-Anfrage aus dem Innenministerium (BMI). Anzeigen würden erst folgen, wenn der Dialog scheitere. Den Betrieben stehe die Polizei bei Problemen zur Seite.

„Die angekündigte situative Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist eine neue Bestimmung, was für uns bedeutet, dass hier besonderes Augenmerk auf Dialog, Sensibilität und Prävention gelegt werden wird“, sagte ein BMI-Sprecher.

Ab 11. Jänner gilt an Interaktionspunkten, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen, eine Kontrollpflicht der Kunden durch Geschäftsmitarbeiter. Bei groben Vergehen gegen die Maßnahmen sind ab 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote möglich. Ab dann ist auch eine Erhöhung der Strafen vorgesehen.

Der Vollzug der Maßnahmen werde „in jedem Fall auch in enger Kooperation mit den Handels- und Gastronomiebetrieben stattfinden, wo die Polizei die Betriebe unterstützen wird“, wurde aus dem Büro von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betont. Die polizeilichen Konzepte zu den neuen Maßnahmen würden derzeit vorbereitet. Basis dafür sei die noch abzuwartende Verordnung des Gesundheitsministeriums.