Karl Nehammer
Reuters/Leonhard Foeger
Nehammer

Lockdown „so gut es geht“ verhindern

Einen neuerlichen Lockdown „so gut es geht“ zu verhindern sei derzeit absolute Priorität – gleichzeitig müsse man auf die geänderte Lage durch Omikron reagieren, verteidigte Bundeskanzler Karl Nehammer am Samstag die neuen Regeln. Dass die angekündigte Impfpflicht Anfang Februar kommt, stehe für ihn „außer Frage“. Auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bekräftigte den Plan.

Gefragt nach der Aussage der Leiterin der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO), Katharina Reich, „Durchseuchung wird passieren“, sagte Nehammer im Ö1-Mittagsjournal, die Omikron-Variante sei viel infektiöser, daher habe man die Maßnahmen angepasst etwa mit der Maskenpflicht im Freien. In den Niederlanden mit einem aufrechten Lockdown würden die Infektionszahlen ebenfalls steigen – um die Zahlen tatsächlich zu bremsen, müsste man einen radikalen Lockdown bis hin zum Shutdown machen. „Das gilt es zu verhindern“, so Nehammer, weil das so belastend sei.

Durch die hohe Ansteckungsgefahr sei vor allem die kritische Infrastruktur gefährdet, darauf müsse man reagieren, sagte Nehammer auf die Frage, warum Menschen mit drei Impfungen de facto keine Einschränkungen haben, obwohl sie das Virus auch weitergeben können. Zudem sei der Krankheitsverlauf bei Omikron anders. Im Bereich der Schulen müsse man genau beobachten, ob die Nachschärfungen mit vermehrten Tests ausreichen, sagte der Kanzler, der dafür den militärischen Ausdruck „Leben in der Lage“ verwendete.

Nehammer, der wegen einer am Freitag festgestellten Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne ist und daher via Skype interviewt wurde, sagte, er sei selbst wohlauf und habe keine Symptome. Er sei dreifach geimpft, Studien belegten, dass das auch bei der Omikron-Variante Wirkung zeige. Er sei der Wissenschaft „dankbar“, dass es die Möglichkeit des Impfens gebe.

Impfpflicht steht „außer Frage“

Dass die Impfpflicht komme, stehe „außer Frage“, ebenso wie der Termin Anfang Februar, sagte Nehammer weiter. Es gebe einen ganz klar vorgegebenen Zeitplan. Die Impfpflicht sei notwendig, „um zu zeigen, dass das Impfen tatsächlich der Weg dafür ist, dass wir nicht ständig freiheitsbeschränkende Maßnahmen brauchen“, so Nehammer. Die Frage, ob sie auch nach den kürzlich geäußerten Bedenken der ELGA GmbH vielleicht später als im Februar kommen werden, beantwortete er mit einem klaren Nein.

Entscheidend sei, dass die Parlamentsklubs und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an einer tragbaren Lösung arbeiteten. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass das auch gelingen wird“, sagte Nehammer. Ähnlich argumentierte Kogler: „Die gesetzliche Rahmenordnung wird kommen, wir schauen uns die Rückmeldungen natürlich genau an. Der zweite Schritt ist, sie mit Verordnungen passgenau auf die pandemische Entwicklung abzustimmen“, sagte Kogler.

Skeptischer als noch zuletzt zeigte sich Nehammer, was finanzielle Impfanreize betrifft. Eine Prämie habe mehrere Fallstricke, und Experten hätten – am Beispiel von Unternehmen, wo hohe Prämien geboten wurden – festgestellt, dass ein reiner Geldanreiz nicht dafür sorge, dass mehr geimpft werde. „Ich will jetzt derzeit noch nichts ausschließen, aber man sieht, dass es nicht das Wundermittel ist.“ Eine clevere Lösung sei notwendig. Mehr Transparenz versprach er, was die GECKO-Beratungen betrifft. Es werde eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit geben, um Gerüchten von Hinterzimmerentscheidungen entgegenzutreten.

ELGA: Technische Umsetzung der Impfpflicht erst ab April

Am Freitag wurde die Stellungnahme der ELGA GmbH bekannt, wonach die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister frühestens ab April möglich ist. Laut ELGA könnte die Verzögerung allerdings „für ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen genutzt werden“.

Dabei könnte die Verteilung über die ELGA-E-Medikation analog den Antigen-Schnelltests über Apotheken erfolgen. Die als Strafen lukrierten Mittel sollten zudem gezielt in das Gesundheitssystem investiert werden. Zehn Prozent sollten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zweckgewidmet werden, lautet ein Vorschlag.

Im Gesundheitsministerium gab man sich unbeirrt. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das „selbstverständlich berücksichtigt“. Das ändere aber nichts am Inkrafttreten der Impfpflicht mit Februar. Die Einhaltung der Impfpflicht solle ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.