Adoption laut VfGH auch ohne Trauschein möglich

Eine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft ist nicht Voraussetzung für eine gemeinsame Adoption. Das ergibt sich aus einem heute publizierten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Ein Salzburger Bezirksgericht hatte geurteilt, dass nach dem Pflegevater nicht auch die Pflegemutter zur Adoption eines Mädchens berechtigt sei, weil das Paar nicht verheiratet ist. Diese Rechtsauslegung sei falsch, so der VfGH.

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