Steuerhinterziehungsanklage gegen Grasser rechtswirksam

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss wieder vor Gericht. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung ist rechtswirksam, ein Einspruch dagegen sei nicht erhoben worden, bestätigte die Sprecherin des Straflandesgerichts Wien einen Bericht des „Standard“ (Wochenend-Ausgabe). Grasser und sein mitangeklagter Berater bestreiten den Vorwurf, es gilt die Unschuldsvermutung.

Für eine Hauptverhandlung gebe es noch keine Termine, so Gerichtssprecherin Christina Salzborn heute zur APA. Laut der Zeitung wird der Strafprozess wohl im ersten Halbjahr 2022 stattfinden. Grassers Anwalt Manfred Ainedter rechnet mit einem Freispruch, wie er auf Anfrage des „Standard“ sagte: Man habe gute Argumente, um die Anklage zu widerlegen. Das Abgabenverfahren vor dem Bundesfinanzgericht dazu läuft noch.

Meinl-Provision nicht korrekt versteuert?

Es geht darum, ob die Vertriebsprovision aus der Zeit von Grassers Geschäften für die Meinl International Power (MIP) Grasser zurechenbar ist und ihn eine persönliche Steuerpflicht trifft – der Ex-Finanzminister sieht es nicht so. Er sagt, er habe sich voll auf seinen Berater verlassen, während der sagt, Grasser habe die Konstruktion eigenmächtig verändert.

Die WKStA wirft Grasser vor, er habe 4,38 Millionen Euro an Meinl-Provisionen nicht versteuert, die er 2007 für Vertriebsleistungen bekam, und so 2,16 Mio. Euro an Abgaben hinterzogen. Sein Berater habe die Idee für die Konstruktion via British Virgin Islands gehabt, über die die Vertriebsprovision abgewickelt wurde, und zwei nicht nachzuverfolgende Vertragsrechtskreise entwickelt.

Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages vor. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden.