Justiz fordert wegen Impfpflicht mehr Personal

Die von der Bundesregierung geplante Impfpflicht gegen das Coronavirus ab Februar stößt nicht nur auf technische Hürden bei der zeitgerechten Umsetzung.

Auch die Justiz bezweifelt, ob man aufgrund der zu erwartenden Beschwerden mit den vorhandenen Ressourcen auskommen wird. So sieht der Dachverband der Verwaltungsrichter zumindest eine Verdoppelung des Personals notwendig. Gleich sieht das die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).

Viel mehr Beschwerden und Verfahren erwartet

Die Verwaltungsrichter und -richterinnen erwarten in ihrer Begutachtungsstellungnahme, dass nicht geimpfte Personen „ihre bisher eingenommenen Standpunkte wohl konsequent zu verteidigen versuchen werden, indem sie vom Rechtsschutz Gebrauch machen, und zwar in höherem Ausmaß als vom Entwurf erwartet“.

Ähnlich argumentiert die Beamtengewerkschaft, die durch die Impfpflicht eine deutliche Steigerung der Beschwerden in Bezug auf das Impfschadensgesetz erwartet. Sollte sich der schon jetzt starke Anstieg der gemeldeten Fälle fortsetzen, wäre zeitnah der beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zusätzlich erforderliche Personalbedarf zu evaluieren und die Anzahl der Planstellen dementsprechend aufzustocken, schreibt die GÖD in ihrer Stellungnahme.