Pflegende Angehörige für längeren Rechtsanspruch

Mit Pflegeteilzeit oder -karenz können Menschen, die Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit reduzieren oder bis zu drei Monate unterbrechen – eine Möglichkeit, von der im letzten Jahr laut Ö1-Mittagsjournal nur 3.300 Personen Gebrauch gemacht haben.

Für alle drei statt wie derzeit nur für einen dieser Monate soll es Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld geben, forderte die Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger, Birgit Meinhard-Schiebel, heute.

Pflegt man einen nahen Angehörigen, der mindestens Pflegegeld der Stufe drei erhält – bei Minderjährigen und Demenzkranken reicht auch Stufe eins –, erhält man bei der Pflegekarenz einen Betrag in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Das Geld könne man zwar drei Monate beziehen, der Rechtsanspruch ende aber nach einem Monat.

Es gehe nicht, dass man nach vier Wochen mit dem Arbeitgeber wieder selbstständig in Verhandlung treten müsse, um die Pflegekarenz länger in Anspruch nehmen zu können, meinte Meinhard-Schiebel in Ö1. Die Menschen würden mehr Zeit brauchen.