Hauptausschuss genehmigte neue Maßnahmen

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ hat der Hauptausschuss des Nationalrats gestern die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit neuen Coronavirus-Maßnahmen genehmigt.

Die Maskenpflicht im Freien und die 2-G-Kontrollen im Handel etwa gelten somit ab morgen und sind vorerst bis 20. Jänner befristet. Auch der Lockdown für Ungeimpfte wurde erneut, bis 20. Jänner, verlängert.

Mückstein in freiwilliger Selbstisolation

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nahm an der Sitzung nicht teil. Der Minister befindet sich noch bis einschließlich morgen in freiwilliger Selbstisolation im Homeoffice, weil er vergangene Woche Kontakt mit dem später positiv getesteten Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte.

Vertreten ließ er sich – trotz negativen PCR-Tests, wie es in seinem Büro hieß – von Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung ist eine FFP2-Maske künftig an öffentlichen Orten auch im Freien zu tragen, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. engen Bezugspersonen sowie dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nur kurzzeitig unterschritten wird.

Ebenfalls in der Novelle der Verordnung geregelt ist, dass der 2-G-Nachweis im Handel und in Dienstleistungsbetrieben beim Eingang bzw. spätestens beim Bezahlen der Ware oder der Dienstleistung kontrolliert werden muss. Zuständig dafür sind die Betreiber.