CoV-Testseite von EU-Parlament nicht EU-datenschutzkonform

Das Europäische Parlament verstößt mit seiner Coronavirus-Testseite gegen EU-Datenschutzrecht. Die Datenschutzorganisation noyb/None of Your Business des österreichischen Aktivisten Max Schrems veröffentlichte heute eine entsprechende Entscheidung des EU-Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiorowski.

Die Verwendung der beiden US-Unternehmen Google Analytics und Stripe, ein Zahlungsanbieter, verstoße gegen das „Schrems II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenübermittlung zwischen der EU und den USA. Nach Einschätzung von noyb könnte die Entscheidung wegweisend für Hunderte anhängige Verfahren sein.

Im Namen von sechs Europaabgeordneten hatte die Datenschutzorganisation im Jänner 2021 eine Beschwerde gegen das Europäische Parlament zu seiner internen CoV-Testseite eingereicht. Die Vorwürfe: ein irreführender Cookie-Banner, vage und unklare Datenschutzhinweise und die illegale Übermittlung von Daten in die USA.

Der EU-Datenschutzbeauftragte EDSB stellte nunmehr einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung für EU-Institutionen fest.