Globale Mindeststeuer für Firmen: Verhandlungsteam steht

Im Oktober haben sich 137 Staaten grundsätzlich darauf geeinigt, Unternehmensgewinne mit mindestens 15 Prozent zu besteuern. Außerdem sollen internationale Konzerne ihre Gewinne dort versteuern müssen, wo sie erzielt werden, auch wenn sie dort physisch nicht präsent sind.

Zwei multilaterale Abkommen darüber sollen heuer ausgearbeitet und ab 2023 angewendet werden. Die österreichischen Verhandlerteams hat Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) heute vorgestellt. Delegationsleiter beider Teams wird Gunter Mayr sein, Sektionschef im Finanzministerium.

Gewinnbesteuerung auch in „Marktstaaten“

Für große multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 20 Mrd. Euro und einer Gewinnmarge von über zehn Prozent soll die Gewinnzurechnung künftig auch unter Berücksichtigung des Standorts der Kundschaft erfolgen. Die Regelung soll ab 2023 angewendet werden.

„Dadurch werden die internationalen Besteuerungsgrundsätze fundamental geändert, sodass die Gewinne dieser Unternehmensgruppen auch in jenen Staaten (Marktstaaten) besteuert werden dürfen, in denen ein Unternehmen zwar keine physische Präsenz hat, aber Umsätze über gewissen Schwellen erwirtschaftet“, sagte Brunner.

Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne

In der zweiten Säule geht es um die grundsätzlich vereinbarte Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen mit 15 Prozent, unabhängig davon, in welchem Staat ein Unternehmen seine Konzernzentrale hat. Das entsprechende Abkommen soll ab 2023 beziehungsweise 2024 gelten.