Keine Nachfrist bei Brexit-Aufenthaltstiteln

Mit Jahresende ist die Frist für Briten und Britinnen in Österreich abgelaufen, den infolge des Brexits eingeführten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ zu beantragen. Eine Nachfrist gibt es nicht, wie das Innenministerium auf APA-Anfrage mitteilte.

Bis Ende November wurden laut Ministerium bundesweit 8.886 solcher Aufenthaltstitel beantragt. 7.882 davon wurden bis zum 30. November 2021 erteilt. Laut Zahlen der Statistik Austria lebten Anfang 2021 11.529 britische Staatsbürger in Österreich.

Ausnahmen im Einzelfall

Eine Hintertür könnte es noch geben: Das Austrittsabkommen regle, dass auch auf Basis eines verspäteten Antrags ein derartiger Aufenthaltstitel zu erteilen sei, „wenn unter Berücksichtigung aller Umstände in dem Einzelfall für die Verspätung ein vernünftiger Grund vorliegt“, teilte das Innenministerium mit.

Als Beispiele wurden unter anderem Minderjährige genannt, deren Eltern keinen Antrag gestellt haben, sowie schwere Erkrankungen. Es erfolge eine individuelle Prüfung aller Umstände im Einzelfall.

„Betroffene sollten sich in jedem Fall so rasch wie möglich an die für sie zuständige Behörde wenden, um ihre Möglichkeiten abzuklären.“ Die Antragstellungsfrist ging von 1. Jänner bis 31. Dezember 2021.