AUA führt mit März 2-G-Regel für fliegendes Personal ein

Bei der AUA gilt ab dem 1. März für das gesamte fliegende Personal die 2-G-Regel. Bereits seit Jahresbeginn muss das Personal an Bord von Langstreckenflügen geimpft oder genesen sein, diese Regelung wird ab März auf alle Flüge ausgeweitet.

Davor war ein 3-G-Nachweis, also geimpft, genesen oder getestet, ausreichend. Für das Bodenpersonal ändert sich nichts, es gilt weiterhin die 3-G-Regel, wie die „Salzburger Nachrichten“ („SN“) heute berichteten.

Grund dafür seien die unterschiedlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie in den angeflogenen Ländern, die sich auch kurzfristig ändern und die Einsatzplanung immer schwieriger machen würden.

Gehalt nicht weiter ausbezahlt

Wer nicht geimpft oder genesen ist, wird ab dem 1. März nicht mehr für Dienste eingeteilt und verliert somit auch sein Gehalt. Wer sich doch noch impfen lässt, darf, sobald der Impfschutz aufrecht ist, auch wieder fliegen. Zusätzlichen Druck auf Nichtgeimpfte werde es nicht geben, „wir akzeptieren das als persönliche Entscheidung“, so die AUA. Allzu viele Personen dürfte die Neuerung allerdings nicht betreffen: Die Impfquote im Konzern liege bei rund 94 Prozent. Die Maßnahme sei auch mit dem Betriebsrat abgestimmt, hieß es.

Die zuständige Gewerkschaft vida will prüfen, ob die 2-G-Pflicht arbeitsrechtlich zulässig ist. Derzeit könne man das aber noch nicht abschätzen, weil noch nicht klar ist, auf welche rechtliche Basis sich die 2-G-Regel bei der AUA stützen wird. Auch die genaue Ausgestaltung des Gesetzes zur allgemeinen Impfpflicht werde eine Rolle spielen, sagte ein vida-Sprecher gegenüber der APA.