Jurist: Keine Unfallversicherung im Distance-Learning

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sind Studierende und Schüler sowie Schülerinnen im Distance-Learning nicht unfallversichert. Das Homeoffice-Gesetz sei im Zuge der Pandemie dafür adaptiert worden, sagte Arbeitsrechtler Franz Marhold gegenüber ORF.at. Auch die Umgebung wurde in den Unfallschutz mit einbezogen, wie etwa der Weg vom Arbeitsplatz in die Küche. Das wurde bei Studierenden und Schülern aber nicht gemacht.

Notwendig dafür wäre eine Anpassung im ASVG, so der Arbeitsrechtler: „Stolpert ein Arbeitnehmer zu Hause im Dienst über ein Computerkabel und verletzt sich, ist er unfallversichert, stürzt ein Schüler über ein Kabel, ist er nicht geschützt.“ Der Arbeitsrechtler tritt für eine Gleichbehandlung der Schüler und Studierenden ein.

Anzahl der Fälle unklar

Schüler und Studierende seien aufgrund der aktuellen rechtlichen Regelungen nur bei solchen Unfällen geschützt, „die sich beim oder anlässlich des Unterrichts ereignen“, heißt es von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gegenüber ORF.at.

Wenn sich ein Unfall im „Naheverhältnis zum Unterricht“ ereignet, es aber sich nicht um Unterricht handelt, wird die Unfallversicherung nicht schlagend. Eine „anderslautende Judikatur“ müsse sich erst entwickeln, heißt es aus der AUVA. Wie viele Fälle davon betroffen sind, lässt sich aus der Statistik der AUVA nicht deutlich herauslesen.