Nächste Tranche an Hilfszahlungen für Künstler

Die nächsten Tranchen der coronavirusbedingten Hilfszahlungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler stehen bereit. So kann die Überbrückungsfinanzierung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) für das erste Quartal 2022 in Höhe von 1.800 Euro ab Montag, 17. Jänner, beantragt werden. Das gab Grünen-Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute bekannt.

Die Antragsfrist geht bis 30. April. Die Unterstützung für die vom Lockdown betroffenen Monate November und Dezember 2021 in der Höhe von 2.000 Euro bleibe abrufbar. „Zu beachten ist, dass bei den Antragsvoraussetzungen der Stichtag für Neuversicherte mit 1. November 2021 festgesetzt wurde“, hieß es in einer Aussendung.

Ebenfalls am 17. Jänner und mit Fristende 30. Juni startet die nächste Antragsphase des Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF). In diesem Zeitraum können Künstler und Künstlerinnen sowie Kulturvermittler einmalig eine Beihilfe in Höhe von 1.000 Euro beantragen.

Aus dem mit 50 Mio. Euro gefüllten Topf, der als Auffangnetz für jene Kunstschaffenden, die weder für die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch den Härtefallfonds der WKO antragsberechtigt sind, konzipiert wurde, flossen bisher knapp 33 Mio. Euro (Stand 4. Jänner).